Informationen zur Kommunalwahl am 15.03.2020 - auch für Parteien und Wählergruppen
I. Informationen für die Wähler*innen zur Kommunalwahl 2020:
Am Sonntag, 15. März 2020
finden die Wahlen zum Gemeinderat, zum Ersten Bürgermeister, zum Landrat und Kreistag statt. Zum
Stichtag 9. Februar 2020 wird das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Wildpoldsried
erstellt.
1. Gewählt werden:
- auf Gemeindeebene Bürgermeister*in sowie der
Gemeinderat Wildpoldsried (besetzt mit 14 Personen)
- Auf Kreisebene: Landrat/Landrätin sowie
der Kreistag Oberallgäu (besetzt mit 70 Personen)
2. Allgemeine Informationen
(Wahlsystem; Stimmabgabe etc.) erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen
Staatsministerium:
www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/gemeindekreis/index.php
3. Wahllokal in Wildpoldsried Ihr Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigung zu
entnehmen, die Ihnen rechtzeitig vor der Wahl zugeschickt wird. Aus dieser geht auch hervor, ob Ihr
Wahllokal barrierefrei ist.
4. WahlberechtigtWahlberechtigt sind alle Personen,
die am 15. März 2020
• Unionsbürger sind,
• das 18.
Lebensjahr vollendet haben,
• sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis
mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
• nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind.
Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses werden die
Wahlbenachrichtigungsbriefe bis 23. Februar 2020 an die Wahlberechtigten versandt. Wahlberechtigte,
die bis zum 23.02.2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir, sich bis 28.02.2020
mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren
haben oder sie am Wahltag nicht auffindbar ist, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen
Ausweisdokumentes in Ihrem Wahllokal wählen.
5. Wahlscheine und
BriefwahlunterlagenSie haben die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dazu
benötigen Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief, der Ihnen bis spätestens 23. Februar 2020
zugestellt wird.
Mit einem Klick gelangen Sie zur
Briefwahlbeantragung online: 6. Informationen zur Briefwahl
Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl
zu wählen. Die wählende Person muss dazu einen Antrag stellen, wozu sie den Vordruck auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden kann.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden Mitte
Februar allen Wahlberechtigten zugesandt. Zur Kommunalwahl sind die rechtlichen Voraussetzungen
geschaffen, Wahlscheinunterlagen auch via Internet zu beantragen. Die Gemeinde Wildpoldsried bietet
über das Bürgerservice-Portal ein Online-Formular zur Beantragung an. Auch mit Hilfe eines
Smartphones, bzw. Tablets und dem persönlichen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung
aufgedruckt ist, ist die Beantragung möglich. Zum Ausfüllen dieses Formulars werden die
persönlichen Angaben - wie auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen aufgedruckt - benötigt. Die
Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.
Die beantragten Unterlagen können durch die
wahlberechtigte Person persönlich oder eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die
Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.
Der Wahlbrief muss bis
spätestens Sonntag, 15. März 2020, 18.00 Uhr bei der Gemeinde Wildpoldsried abgegeben oder in den
Hausbriefkasten, Kemptener Str. 2 eingeworfen werden.
Bei Rücksendung innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland ist der Wahlbrief nicht freizumachen. Wünscht man eine besondere
Beförderungsform, z.B. Expressbrief oder Einschreiben, muss das dafür fällige zusätzliche
Leistungsentgelt selbst getragen werden. Bei Rücksendungen aus dem Ausland muss für den Wahlbrief
das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen
Frau Paul im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Wildpoldsried, Kemptener Str. 2 oder unter der Tel.Nr.
08304/9205-17
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag von 14.00 bis 18.00
Uhr
Donnerstag, von 14.00 bis 16.00 Uhr gerne zur
Verfügung.
II. Informationen / Bekanntmachungen1.
Wahlleitung bei der Gemeinde Wildpoldsried: Frau Heidi Paul
(Wahlleiterin); Herr Christian Speiser (stellv. Wahlleiter)
2.
Einreichen von Wahlvorschlägen:Startschuss für das Einreichen von
Wahlvorschlägen ist die Bekanntmachung des Wahlleiters zur Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen. Diese ist in dem Zeitraum 17.12.2019 - 09.01.2020 bekannt zu machen. Für
Wildpoldsried wurde diese Bekanntmachung am 17.12.2019 - am frühestmöglichen Termin - bekannt
gemacht, damit anschließend die Parteien und Wählergruppen bereits Wahlvorschläge einreichen
können. Die Bekanntmachung finden Sie
hier.
Gleichzeitig wurden die Bekanntmachung über
Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten in Wildpoldsried (
hier abrufbar) bekannt
gemacht. Ob Wahlvorschläge solche zusätzlichen Unterschriften im Einzelfall auf Gemeindeebene oder
Kreisebene benötigt werden, hängt von dem konkret eingereichten Wahlvorschlag ab (neuer
Wahlvorschlagsträger, der auch nicht aufgrund von Erfolgen bei anderen Wahlen privilegiert
ist).
3.
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten
Bürgermeisters (
hier
abrufbar)
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des
Gemeinderates (
hier
abrufbar)
4.
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung
über die eingereichten Wahlvorschläge (
hier abrufbar)
5. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Wahl des Gemeinderates (
hier abrufbar)
6. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
der Wahl des ersten Bürgermeisters (
hier abrufbar)
7. Bekanntmachung über die Einsicht in die
Wählerverzeichnisse der Kommunalwahl 2020
(
hier abrufbar)
8. Wahlbekanntmachung
(
hier abrufbar)
9.
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses
sowie der Form der Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses
(
hier
abrufbar)
Für Rückfragen im Vorfeld stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.