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Stellenausschreibungen
Jahreskalender Wildpoldsried 2025 (254 KB)
Kulturveranstaltungen Wildpoldsried Oktober bis Dezember 2025 (3.8 MB)
Bürgerbrief
'Wildpoldsrieder Duranand'
zur Redaktion
Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe des 'Duranand'
wittich.de
Stellenangebot: Leiter technisches Bauamt
Die Gemeinde Wildpoldsried (2.600 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitraum einen Leiter technisches Bauamt (m/w/d) in Vollzeit – unbefristet.
Diese und alle weiteren vollständigen Stellenausschreibung finden Sie hier.
Wahlhelfer/innen für die Kommunalwahl gesucht
Am Sonntag, 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Für die Durchführung sucht die Gemeinde Wildpoldsried wieder engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich einsetzen möchten.
Wer kann mitmachen?
Jeder Wahlberechtigte ab 18 Jahren kann sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, Sie erhalten eine spezielle Einweisung.
Ihr Einsatz wird belohnt
Neben einem spannenden Einblick in den Wahlprozess erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine kleine Aufwandsentschädigung.
Interesse?
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, melden Sie sich bitte im Rathaus bei Peter Kant, Telefon 08304/9205-17 oder per E-Mail peter.kant@wildpoldsried.de.
Durch Ihre Unterstützung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Gelingen der Wahl.
Nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet in Wildpoldsried am Mittwoch, 21. Januar 2026 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal, Rathaus statt.
TAGESORDNUNG:
Öffentlicher Teil
TOP
- Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2024
- Information zur Einteilung und Schulung der Wahlhelfer/innen mit Beschluss Wahlhelferentschädigung
- Bekanntgaben, Verschiedenes
- Anfragen
Winterdienst
Hinweise Räum- und Streupflicht sowie Standorte von Winter-Streukisten
Wie jedes Jahr erinnern wir an folgende Hinweise, um auch bei stärkeren Schneefällen Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und eine vernünftige Räumung gewährleisten zu können.
Räum- und Streupflicht
- Dies gilt sowohl für bebaute wie auch für unbebaute Grundstücke.
- Wenn kein Gehweg vorhanden ist, ist auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang des Grundstückes zu räumen.
- Ferner muss ein Gebäude, von dessen Dach Schnee auf eine öffentliche Straße fallen kann, mit entsprechenden Schneehaltevorrichtungen versehen sein.
- Die Gehbahnen sind an Werktagen spätestens ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, von Schnee und Eis zu befreien und mit geeigneten Mitteln (z.B. Sand, Splitt) zu bestreuen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Eiszapfen über öffentlichen Straßen und Wegen müssen entfernt werden.
- Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Winterdienst und Winter-Streukisten
Auftausalz zeigt nur dann eine Wirkung, wenn die Temperaturen nicht unter -10°C fallen. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass auch nur dann Salz gestreut wird, wenn dies Sinn macht.
Die Gehsteige bzw. eine Gehbreite von 80 cm (wenn kein Gehsteig vorhanden ist) entlang von Grundstücken sind von den Hauseigentümern selbst zu räumen und, wenn nötig, zu streuen. Bitte denken Sie auch daran, Bepflanzungen so weit zurück zu schneiden, damit der Schnee die Äste nicht in Gehwege und Fahrbahnen drücken kann. Beim Räumen von Gehsteig und Privatgrundstück den Schnee nicht wieder auf der Straße ablegen, da dieser ansonsten bei der nächsten Fahrt vom Schneepflug ihrem nachfolgenden Nachbarn vor die Einfahrt geschoben wird. Bitte vermeiden Sie diese unnötige Verärgerung.
Soweit Gehsteige entlang von gemeindlichen oder landkreiseigenen Grundstücken angelegt sind, wird deren Räumung von unserem Bauhofteam übernommen. Verbindungswege und -treppen zwischen Erschließungsstraßen (wie z.B. in der Cyprianssiedlung) werden nachrangig geräumt.
Wenn von den privaten Schneepflugfahrern Sonderwünsche (Räumung von Privatwegen, privaten Garagenzufahrten, usw.) erledigt werden sollen, ist dies im Einzelfall gesondert dem Fahrer zu vergüten.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Für das Streuen der Gehsteige stehen an nachfolgend aufgeführten Standorten Streukisten für die kostenlose Abholung von Split zur Verfügung:
- Marktoberdorfer Straße (unterhalb Anwesen Kistler)
- Altes Schützenheim/ Waldweg
- Am Schiebelsberg (Trafostation)
- Parkplatz Grillinger Hof (gegenüber Feuerwehr)
- Schlachthaus
- Bergstraße (Dr. Mair)
- Ringstraße
- Wolkenberger Straße/ Einmündung Bahnhofstraße
- Zufahrt Auf dem G´hau
- Poststraße
- Steig
- Zufahrt Ellenberg
- Verbindungsweg Cyprianssiedlung (Höhe Anwesen Stauffer)
- Hangweg Treppe
- Cypriansstraße (Höhe Kapellenweg)
- Kreuzung Burgstraße Cypriansstraße
