Aktuelles & Termine
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Stellenausschreibungen
Jahreskalender Wildpoldsried 2025 (254 KB)
Kulturveranstaltungen Wildpoldsried Oktober bis Dezember 2025 (3.8 MB)
Bürgerbrief
'Wildpoldsrieder Duranand'
zur Redaktion
Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe des 'Duranand'
wittich.de
Stellenangebot: Leiter technisches Bauamt
Die Gemeinde Wildpoldsried (2.600 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitraum einen Leiter technisches Bauamt (m/w/d) in Vollzeit – unbefristet.
Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie hier.
Wahlhelfer/innen für die Kommunalwahl gesucht
Am Sonntag, 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Für die Durchführung sucht die Gemeinde Wildpoldsried wieder engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich einsetzen möchten.
Wer kann mitmachen?
Jeder Wahlberechtigte ab 18 Jahren kann sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, Sie erhalten eine spezielle Einweisung.
Ihr Einsatz wird belohnt
Neben einem spannenden Einblick in den Wahlprozess erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine kleine Aufwandsentschädigung.
Interesse?
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, melden Sie sich bitte im Rathaus bei Peter Kant, Telefon 08304/9205-17 oder per E-Mail peter.kant@wildpoldsried.de.
Durch Ihre Unterstützung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Gelingen der Wahl.
Öffnungszeiten Rathaus
Die Gemeindeverwaltung hat über den Jahreswechsel folgende Öffnungszeiten:
Montag, 22.12.2025 regulär von 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr geöffnet
Dienstag, 23.12.2025 regulär von 8 - 12 Uhr geöffnet
Mittwoch, 24.12. bis Freitag, 26.12 ist das Rathaus geschlossen.
Montag, 29.12.2025 regulär von 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr geöffnet
Dienstag, 30.12.2025 regulär von 8 - 12 Uhr geöffnet
Mittwoch, 31.12.2025 bis Freitag, 02.01.2026 ist das Rathaus geschlossen.
Am Freitag, 02.01.2026 steht ein Mitarbeiter für die Abgabe der Unterstützerunterschriften für die neu gegründete Wählergruppierung FuG zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung
Hinweis zur Meldung Wasserverbrauch 2025
In den nächsten Tagen werden wieder die Wasserablesebriefe an alle Haushalte in Wildpoldsried versendet.
Ansprechpartnerin bei Rückfragen und zur Meldung der Zählerstände im Rathaus ist Alexandra Epp.
Gerne per Mail alexandra.epp@wildpoldsried.de oder telefonisch 08304 920519.
Einzigartige Krippenausstellung
Tauchen Sie ein in die sechs verschiedenen Stationen der Heiligen Familie, die in der „Wegmann-Krippe“ mit Figuren der Künstlerin Angela Tripi aus Sizilien zum Leben erwachen. Es sind keine Krippen im volkstümlichen Stil. Die Krippen spiegeln zur Zeit Jesu die Welt und Bräuche Palästinas wider. Ihre Figuren sind aus Ton gefertigt und bestechen durch bestimmte, fein gearbeitete Gesichtsausdrücke. Die bis ins Detail genau gefertigte Kleidung und die ausdruckskräftige Bemalung verleihen den Krippen eine gewisse Lebendigkeit.
Die Ausstellung ist am Sonntag, 21. Dezember 2025 von 15 bis 17 Uhr und am Dienstag, 6. Januar 2026 von 15 bis 17 Uhr geöffnet.
Ort: Alter Pfarrhof St. Georg, Kemptener Straße 3, Wildpoldsried
– Der Eintritt ist frei –
Hinweis Bekanntmachung
Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Gemeinderat Wildpoldsried hat in seiner Sitzung am 19. November 2025 den Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Wildpoldsried beschlossen.
Die Satzung liegt in der Verwaltung der Gemeinde Wildpoldsried, Haupt- und Finanzverwaltung (EG links), Kemptener Str. 2, 87499 Wildpoldsried aus und kann dort während der alllgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Die Satzung tritt zum 27.11.2025 in Kraft.
Betriebsurlaub KULTIVIERT und Gasthof Hirsch
KULTIVIERT
Betriebsurlaub 22.12.2025 bis 04.01.2026Tel: 08304 924970
info@kultiviert.de
www.kultiviert.de
Gasthof Hirsch
22.12.2025 und 24.12.2025 sowie 29.12.2025 bis 01.01.2026Tel: 08304 923730
info@hirsch-wildpoldsried.net
www.hirsch-wildpoldsried.net
Winterdienst
Hinweise Räum- und Streupflicht sowie Standorte von Winter-Streukisten
Wie jedes Jahr erinnern wir an folgende Hinweise, um auch bei stärkeren Schneefällen Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und eine vernünftige Räumung gewährleisten zu können.
Räum- und Streupflicht
- Dies gilt sowohl für bebaute wie auch für unbebaute Grundstücke.
- Wenn kein Gehweg vorhanden ist, ist auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang des Grundstückes zu räumen.
- Ferner muss ein Gebäude, von dessen Dach Schnee auf eine öffentliche Straße fallen kann, mit entsprechenden Schneehaltevorrichtungen versehen sein.
- Die Gehbahnen sind an Werktagen spätestens ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, von Schnee und Eis zu befreien und mit geeigneten Mitteln (z.B. Sand, Splitt) zu bestreuen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Eiszapfen über öffentlichen Straßen und Wegen müssen entfernt werden.
- Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Winterdienst und Winter-Streukisten
Auftausalz zeigt nur dann eine Wirkung, wenn die Temperaturen nicht unter -10°C fallen. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass auch nur dann Salz gestreut wird, wenn dies Sinn macht.
Die Gehsteige bzw. eine Gehbreite von 80 cm (wenn kein Gehsteig vorhanden ist) entlang von Grundstücken sind von den Hauseigentümern selbst zu räumen und, wenn nötig, zu streuen. Bitte denken Sie auch daran, Bepflanzungen so weit zurück zu schneiden, damit der Schnee die Äste nicht in Gehwege und Fahrbahnen drücken kann. Beim Räumen von Gehsteig und Privatgrundstück den Schnee nicht wieder auf der Straße ablegen, da dieser ansonsten bei der nächsten Fahrt vom Schneepflug ihrem nachfolgenden Nachbarn vor die Einfahrt geschoben wird. Bitte vermeiden Sie diese unnötige Verärgerung.
Soweit Gehsteige entlang von gemeindlichen oder landkreiseigenen Grundstücken angelegt sind, wird deren Räumung von unserem Bauhofteam übernommen. Verbindungswege und -treppen zwischen Erschließungsstraßen (wie z.B. in der Cyprianssiedlung) werden nachrangig geräumt.
Wenn von den privaten Schneepflugfahrern Sonderwünsche (Räumung von Privatwegen, privaten Garagenzufahrten, usw.) erledigt werden sollen, ist dies im Einzelfall gesondert dem Fahrer zu vergüten.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Für das Streuen der Gehsteige stehen an nachfolgend aufgeführten Standorten Streukisten für die kostenlose Abholung von Split zur Verfügung:
- Marktoberdorfer Straße (unterhalb Anwesen Kistler)
- Altes Schützenheim/ Waldweg
- Am Schiebelsberg (Trafostation)
- Parkplatz Grillinger Hof (gegenüber Feuerwehr)
- Schlachthaus
- Bergstraße (Dr. Mair)
- Ringstraße
- Wolkenberger Straße/ Einmündung Bahnhofstraße
- Zufahrt Auf dem G´hau
- Poststraße
- Steig
- Zufahrt Ellenberg
- Verbindungsweg Cyprianssiedlung (Höhe Anwesen Stauffer)
- Hangweg Treppe
- Cypriansstraße (Höhe Kapellenweg)
- Kreuzung Burgstraße Cypriansstraße
Ab sofort im Rathaus erhältlich

Folgende Angebote sind derzeit im Rathaus erhältlich:
Winter Ferienpass 2025/2026
Über 100 Gutscheine und Ermäßigungen für regionale Einrichtungen, Bergbahnen und Skilifte warten auf Kinder und Jugendliche. Der Ferienpass gitl vom 01.12.2025 bis 28.02.2026 und erhalten alle Mädchen und Jungen unter 18 Jahren, die in Kempten, im Landkreis Oberallgäu, in Jungholz oder im Kleinwalsertal wohnen. Kosten: 5 Euro, der dritte Pass einer Familie ist frei.
ZAK Jahreswandkalender
Der beliebte Wandkalender ist im Rathaus zur Abholung bereit - nur solange der Vorrat reicht.
Broschüre "Allgäuer Burgen im Bauernkrieg"
Vielleicht eine Geschenkidee zu Weihnachten:
Die neue Broschüre des renommierten Burgenforschers Dr. Joachim Zeune ist im Rahmen der Burgentage 2025 erschienen und weiterhin auch im Rathaus Wildpoldsried käuflich zu erwerben.
Dr. Joachim Zeune beleuchtet die Rolle der Allgäuer Burgen als Bollwerke gegen die Bauernaufstände im Jahr 1525. Die Broschüre gibt Einblicke in die baulichen Aspekte zur Verteidigung der Anlagen und beleuchtet die Strategien, die zur Eroberung von Burgen durch die Bauern, aber auch zu deren Abwehr führten.


