Gewerbeamt


Wenn Sie einen Gewerbebetrieb neu errichten oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, dies bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zu melden bzw. anzuzeigen. Entsprechendes gilt auch für anzeigepflichtige Änderungen, wie z.B. die Verlegung des Betriebs, Änderung der Tätigkeit, Erweiterung der Tätigkeit, Änderung des Namens eines Gewerbetreibenden, sowie die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit. Sonstige Änderungen erfolgen über eine Berichtigung. Die entsprechende Anzeige nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist beim Gewerbeamt des Betriebssitzes anzuzeigen.

Gewerbeanmeldung (168 KB)
Gewerbeummeldung (412 KB)
Gewerbeabmeldung (99 KB)

Datenschutzinformation für Gewerbemeldungen (168 KB)

Erlaubnis/ Reisegewerbekarte


Bei einzelnen Gewerbearten ist zusätzlich zur Anzeige eine Erlaubnis erforderlich. Dies gilt z. B. für Makler, Bauträger und Bewachungsunternehmen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro.

Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (oder ohne eine solche zu haben) Waren vertreiben und/oder ankaufen oder wenn Sie Leistungen anbieten und/oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen. Gleiches gilt für unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart. Für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist das Landratsamt Oberallgäu zuständig.
 
Landratsamt Oberallgäu Gewerberecht
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