Wir sorgen für ein gutes Klima!
Klimaschutz und Energieprojekte bilden in Wildpoldsried seit vielen Jahren eine Einheit mit Zukunft. Gutes Klima bedeutet aber auch ein herzliches Miteinander. Einheimische und Gäste wissen davon gleichermaßen zu berichten.
Aktuelles
Stellenangebot: Leiter technisches Bauamt
Die Gemeinde Wildpoldsried (2.600 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitraum einen Leiter technisches Bauamt (m/w/d) in Vollzeit – unbefristet.
Diese und alle weiteren vollständigen Stellenausschreibung finden Sie hier.
Rathaus eingeschränkt erreichbar
Wir bitten um Verständnis:
Das Rathaus ist am Mittwoch, 28. Februar 2026 aufgrund einer internen Veranstaltung von 10 bis 14 Uhr geschlossen.
Von 8 - 10 und 14 - 16 Uhr sind wir regulär erreichbar.
Ihre Gemeindeverwaltung
Grundsteuer in Bayern: Anzeige von Änderungen
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.
Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz, so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.
Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen Sie grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres abgeben, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt.
Beispiel: Ein Anbau wird im Februar 2027 fertiggestellt. Sie müssen die Änderung bis zum 31. März 2028 beim Finanzamt anzeigen.
Sofern Ihnen dies nicht rechtzeitig möglich ist, informieren Sie bitte frühzeitig Ihr Finanzamt und beantragen Sie eine Fristverlängerung.
Sie können die Änderung(en) am Grundstück bzw. am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über
- den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder
- eine vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis BayGrSt 4)
anzeigen. Die Vordrucke erhalten Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de oder bei Ihrem Finanzamt. Diese können Sie über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de oder auch in Papierform übermitteln. Falls es in einem Jahr mehrere Änderungen gab, zeigen Sie diese bitte zusammengefasst an.
Das Finanzamt prüft, ob und in welcher Höhe sich die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ändert. Anschließend schickt Ihnen das Finanzamt neue Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert; Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) zu. Zudem teilt es der zuständigen Kommune automatisch die neue Bemessungsgrundlage mit.
Die Kommune schickt Ihnen dann einen neuen Grundsteuerbescheid zu, in dem aufgeführt ist, wie viel Grundsteuer Sie künftig zahlen müssen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Hilfen zum Ausfüllen der Grundsteueränderungsanzeige und der Grundsteuererklärung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Den ganzen Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern mit ausführlichen Informationen finden Sie untenstehend.
Informationsflyer Grundsteuer in Bayern Anzeige von Änderungen (529 KB)



