Informationen zur Grundsteuerreform


Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Frundsteuererklärung.

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird in Bayern um weitere drei Monate verlängert

Das Kabinett hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um weitere drei Monate und damit bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist.
Es wird um eine zeitnahen Abgabe ihrer Erklärungen gebeten.


Wie läuft das Verfahren ab?
 
  • Eigentümer:innen müssen beim Finanzamt die Grundsteuererklärung abgeben
  • Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den Grundsteuermessbetrag fest
  • Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit ihrem Hebesatz und die Eigentümer:innen erhalten von der Gemeinde den neuen Grundsteuerbescheid

Wie und ab wann können die Erklärungen abgegeben werden?
Waren Sie am 01. Januar 2022 (Mit-)Eigentümer:in eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern?
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstücks-eigentümer:innen sowie Inhaber:innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 01. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Ihre Grundsteuererklärung können Sie nunmehr bis 30. April 2023 bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die bayerischen Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in den Servicezentren der bayerischen Finanzämter oder bei uns auf der Gemeinde.

Achtung:
Die Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC sind jetzt schon auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet. Diese Vordrucke dürfen lediglich am PC ausgefüllt werden - nicht handschriftlich - um Probleme bei der weiteren Verarbeitung durch die Finanzverwaltung zu vermeiden.

Informationen und Unterstützung
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de
Dort finden Sie auch häufig gestellte Fragen und Antworten zur Grundsteuer und Grundsteuerreform.

Eine telefonische Unterstützung zu allgemeinen Fragen betreffend Erklärungsabgabe wird zudem durch eine zentrale Informations-Hotline unter 089 – 30 70 00 77 geboten. Die Hotline ist in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr erreichbar.

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