16:30 Uhr
Bücherei geöffnet und Lieferservice
Bücherei Wildpoldsried
15:30 Uhr
Bücherei geöffnet und Lieferservice
Bücherei Wildpoldsried
16:30 Uhr
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15:30 Uhr
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Bücherei Wildpoldsried
Wichtige Informationen zum neuen Personalausweis
• Die Beantragung eines
Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung
möglich.
• Persönliche Vorsprache mit altem Personalausweis oder Reisepass
ist erforderlich.
• Bringen Sie ein biometrisches Lichtbild (schwarzweiß
oder farbig) aus neuerer Zeit in der Größe von mind. 45 x 35 mm im Hochformat mit. Das Lichtbild
muss Sie ohne Kopfbedeckung zeigen.
• Die Gültigkeitsdauer beträgt 10
Jahre. Bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt
die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
• Bis
zum 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 22,80 €. Für Personen über 24 Jahren liegen die Kosten bei
37,00 €.
• Der Personalausweis wird zentral durch die Bundesdruckerei in
Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ca. 3 Wochen. Eine Übersendung an den
Antragsteller auf dem Postweg ist nicht zulässig.
• Sollten Sie sofort ein
gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer
Gültigkeitsdauer von 3 Monaten; die Gebühr hierfür beträgt 10,-- €. Die Antragstellung ist
ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises
möglich.
• Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten
für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland
sowie das Auswärtige Amt in Berlin (siehe Länderinfos des Auswärtigen
Amtes).
• Für besonders beeinträchtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger bietet
das Einwohnermeldeamt an, den Antrag auf Ausweisdokumente in der Wohnung des Antragstellers/der
Antragstellerin durch einen Bediensteten/eine Bedienstete entgegenzunehmen. Ein entsprechender
Termin kann unter Tel. 08304/9205-17 vereinbart werden. Außerdem können auf Wunsch Personen, die
voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen
untergebracht sind, von der Ausweispflicht befreit werden.
Weitere Informationen über den
neuen Ausweis erhalten Sie auf den Seiten des Personalausweisportals. www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html