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Personalausweis
Informationen zur Beantragung eines Personalausweises
- Zur Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie unbedingt persönlich mit Ihrem alten Personalausweis oder Reisepass bei uns vorsprechen. Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich.
- Bringen Sie ein Lichtbild (schwarzweiß oder farbig) aus neuerer Zeit in der Größe von mind. 45 x 35 mm im Hochformat mit. Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung und im Halbprofil zeigen.
- Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich!
- Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises für ausweispflichtige Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei. In den übrigen Fällen beträgt die Ausstellungsgebühr 8,00 €.
- Der Personalausweis wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ca. 3 – 4 Wochen. Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
- Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können wir für Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausstellen. Die Gebühr hierfür beträgt 8,00 €. Hierfür ist kein zusätzliches Lichtbild erforderlich. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich!
- Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin unter „www.auswaertiges-amt.de/Länder- und Reiseinformationen“
- Für besonders beeinträchtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger bieten wir Ihnen an, den Antrag auf Ausweisdokumente in der Wohnung des Antragstellers/der Antragstellerin durch einen Bediensteten/eine Bedienstete entgegen zu nehmen. Ein entsprechender Termin kann unter Tel. 08304/9205-17 vereinbart werden. Außerdem können auf Wunsch Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, von der Ausweispflicht befreit werden.
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