12:00 Uhr
Gasthof Hirsch, Wildpoldsried
19:30 Uhr
KULTIVIERT - Kulturcafe
20:00 Uhr
CSU vor Ort: Chancen und Möglichkeiten des individuellen Lernens
Gasthof Hirsch, Wildpoldsried
18:00 Uhr
Reservisten: Sonnwendwanderung
Parkplatz Salzstraße
00:00 Uhr
Kiosk WiWa ganztägig geschlossen
WiWaLaMoor - Badeteich
• Zur Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie unbedingt persönlich mit Ihrem alten
Personalausweis oder Reisepass bei uns vorsprechen. Zur Antragstellung ist kein Formblatt
erforderlich.
• Bringen Sie ein neues Lichtbild in der Größe von mind. 45 x 35 mm im
Hochformat mit. Ganz neu ist hierbei allerdings, dass die Vorgaben der Bundesdruckerei
(Foto-Mustertafel) eingehalten werden. Diese Kriterien können unter der Internet-Adresse
„www.ePass.de“ bzw. bei uns im Rathaus eingesehen werden. Lichtbilder die diese Vorgaben nicht
erfüllen, werden von der Bundesdruckerei zurückgewiesen. Eine Neuaustellung ist dann nicht
möglich!
• Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises beträgt 10 Jahre. Bei Personen,
die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die
Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich!
• Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises für ausweispflichtige Personen, die das
21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben beträgt die Ausstellungsgebühr 22,80 EUR. In den übrigen
Fällen beträgt die Ausstellungsgebühr 28,80 EUR
• Der Personalausweis wird zentral durch die
Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ca. 3 – 4 Wochen. Die
Aushändigung kann nur an Sie selbst erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
• Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können wir für Sie einen
vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausstellen. Die Gebühr hierfür
beträgt 10,00 €. Hierfür ist kein zusätzliches Lichtbild erforderlich. Die Antragstellung ist
ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich!
•
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige
erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in
Berlin unter „www.auswaertiges-amt.de/Länder- und Reiseinformationen“
• Für besonders
beeinträchtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger bieten wir Ihnen an, den Antrag auf Ausweisdokumente
in der Wohnung des Antragstellers/der Antragstellerin durch einen Bediensteten/eine Bedienstete
entgegen zu nehmen. Ein entsprechender Termin kann unter Tel. 08304/9205-17 vereinbart werden.
Außerdem können auf Wunsch Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen
oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, von der Ausweispflicht befreit werden.