- für private Zwecke (Belegart "N"). Wird Ihnen nach der Bearbeitung direkt nach Hause gesandt.
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"). Wird nach der Bearbeitung direkt an die angegebene Behörde geschickt.
- Zur Einsichtnahme beim Amtsgericht vor Weiterleitung an die anfordernde Behörde (Belegart "P")
Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 2 Wochen.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und beträgt 13,00 €.

