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Führungszeugnis

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen. Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind.

Die häufigsten Arten von Führungszeugnissen:
  • für private Zwecke (Belegart "N"). Wird Ihnen nach der Bearbeitung direkt nach Hause gesandt.
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"). Wird nach der Bearbeitung direkt an die angegebene Behörde geschickt.
  • Zur Einsichtnahme beim Amtsgericht vor Weiterleitung an die anfordernde Behörde (Belegart "P")
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass für die Beantragung des Führungszeugnisses mit.
Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 2 Wochen.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und beträgt 13,00 €.



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