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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Den Antrag können Sie bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind.

Die häufigsten Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
  • Auskunft an eine Privatperson
  • Auskunft auf Antrag einer Privatperson zur Vorlage bei einer Behörde
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass für die Beantragung des Gewerbezentralregisterauszugs mit.
Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 2 Wochen.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und beträgt 13,00 €.



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