Die häufigsten Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
- Auskunft an eine Privatperson
- Auskunft auf Antrag einer Privatperson zur Vorlage bei einer Behörde
Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 2 Wochen.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und beträgt 13,00 €.

